Mit dem Generalkonsent (GK) können Personen, die im Spital behandelt werden, in die Weiterverwendung ihrer Daten und Proben für Forschungsprojekte einwilligen. Die Anwendung einer solchen Einverständniserklärung für Forschungsprojekte untersteht dem Humanforschungsgesetz. Alle Universitätsspitäler haben in den letzten Jahren rechtskonforme Generalkonsent-Lösungen umgesetzt.
Eine erste gesamtschweizerisch harmonisierte Vorlage wurde 2017 von der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften SAMW und swissethics vorgelegt. Diese war darauf Gegenstand weitergehender Diskussionen. 2018 haben die Universitätsspitäler unter der Federführung von unimedsuisse eine zweite harmonisierte Vorlage zum Generalkonsent erarbeitet. Diese Version wurde im September 2018 von den fünf Universitätsspitälern verabschiedet und vom Vorstand swissethics im November 2018 gutgeheissen und genehmigt.
Der harmonisierte Generalkonsent enthält eine verständliche Information für Patientinnen und Patienten, wie ihre Daten in der Forschung verwendet und ihre Rechte dabei geschützt werden. Für die Forschenden bietet der harmonisierte Generalkonsent eine einheitliche Lösung für multizentrische Projekte innerhalb der Schweiz. Dies vereinfacht die Zusammenarbeit unter den Forschenden. Die Universitätsspitäler haben entsprechend die Umsetzung der gemeinsamen Vorlage in ihren Einrichtungen bereits beschlossen.
Weitere Spitäler sind eingeladen, die Vorlage zu übernehmen und für sich umzusetzen. Jede Institution, die den Generalkonsent verwendet, ist verpflichtet, die nationalen und internationalen Normen und Standards an Datenbanken und Biobanken zu respektieren und in ihrer Institution mit geeigneten Abläufen umzusetzen. Zu dieser konkreten Anwendung des Generalkonsents in den Spitälern wurden unter der Federführung von unimedsuisse weitere Empfehlungen erarbeitet und nebenstehend veröffentlicht.