Die vorliegenden Verordnungen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, sie bedürfen jedoch in wichtigen Punkten der Anpassung. Damit Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen ihren Versorgungsauftrag erfüllen können, müssen diese von einer möglichen Kontingentierung und Sofortkontingentierung zwingend ausgenommen werden.

