unimedsuisse befürwortet die Weiterführung der schweren Verbrennungen Erwachsener als Bereich IVHSM.
Die Zuweisungskriterien in der Definition müssen dringend angepasst werden. Die neue Kriterien zur Definition des HSM-Bereichs sind zu restriktiv und bergen ein erhebliches Risiko, dass bestimmte Patienten in weniger gut ausgebildeten Zentren suboptimal behandelt werden. Die in Art. 56 KVG festgeschriebenen WZW-Kriterien ist zu erfüllen und den international geltenden Richtlinien der Behandlung von Schwerstbrandverletzten sind zu entsprechen.