Stellungnahmen

Hier finden Sie aktuelle Stellungnahmen der unimedsuisse zu gesetzgeberischen Prozessen im Bereich der Bildungs- und Gesundheitspolitik sowie der Forschungsförderung.

HSM: Reevaluation: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung im Bereich der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen

04.04.2024

unimedsuisse befürwortet die Weiterführung der schweren Verbrennungen Erwachsener als Bereich IVHSM.

Die Zuweisungskriterien in der Definition müssen dringend angepasst werden. Die neue Kriterien zur Definition des HSM-Bereichs sind zu restriktiv und bergen ein erhebliches Risiko, dass bestimmte Patienten in weniger gut ausgebildeten Zentren suboptimal behandelt werden. Die in Art. 56 KVG festgeschriebenen WZW-Kriterien ist zu erfüllen und den international geltenden Richtlinien der Behandlung von Schwerstbrandverletzten sind zu entsprechen.

HSM: Reevaluation: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung im Bereich der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen

04.04.2024

unimedsuisse befürwortet die Weiterführung der schweren Verbrennungen Erwachsener als Bereich IVHSM.

Die Zuweisungskriterien in der Definition müssen dringend angepasst werden. Die neue Kriterien zur Definition des HSM-Bereichs sind zu restriktiv und bergen ein erhebliches Risiko, dass bestimmte Patienten in weniger gut ausgebildeten Zentren suboptimal behandelt werden. Die in Art. 56 KVG festgeschriebenen WZW-Kriterien ist zu erfüllen und den international geltenden Richtlinien der Behandlung von Schwerstbrandverletzten sind zu entsprechen.

Teilrevision HMG

22.03.2024

Die Universitätsspitäler beurteilt die Vorlage zusammenfassend wie folgt:

Arzneimittel für neuartige Therapien

Neue Regelungen für Arzneimittel für neuartige Therapien sind zu begrüssen.

Die Abweichung des Schweizer Rechts vom EU-Recht darf nicht zu zusätzlichen Hindernissen für die internationale klinische Forschung führen.

Die Universitätsspitäler bitten die Behörden, die für die Ausarbeitung des Ausführungsrechts zuständig sind, angesichts der Unsicherheit und Komplexität der Umsetzung der Regelung um eine Stellungnahme zu diesem Thema, die in Anhang 2 «White paper» näher erläutert wird.

unimedsuisse fordert, dass die Regelung zur Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien in erster Linie auf den erwarteten klinischen Nutzen für die Patientinnen und Patienten und nicht auf die von der Pharmaindustrie vertretenen wirtschaftlichen und protektionistischen Interessen ausgerichtet sein muss.

Auf nationaler Ebene sollte ein Ausschuss aus unabhängigen klinischen Fachleuten eingerichtet werden, um die Behörden bei nationalen Richtlinien und Regelungen in diesem Bereich zu unterstützen.

Die Anforderungen an die Verfolgung von Nebenwirkungen und die Rückverfolgbarkeit sind nicht an die Praxis und diese innovativen Therapien angepasst.

Die Analyse der Auswirkungen der Regulierung auf die Vergütung im Rahmen der OKP die auch auf die Kosten, die den Spitälern durch die neuen Vorschriften in Bezug auf die Rückvergütung und die Preisfestsetzung für neuartige Arzneimittel entstehen, wurde nicht bewertet oder in Betracht gezogen und ist noch durchzuführen.

Elektronische Verschreibung, Medikationsplan (MP), E-Health-Tools

Die eingeführten Änderungen zur Entwicklung der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind zu begrüssen.

Es müssen klare Regeln aufgestellt werden, um die Privatsphäre der Patientinnen und Patienten und die Integrität der verantwortlichen Personen zu schützen.

Die Aktualisierung der Medikation, des Medikationsabgleichs sowie deren Dokumentation gestalten sich vor dem Hintergrund der fehlenden einheitlichen Digitalisierung problematisch.

Die praktische Umsetzung des Abgleichs erfordert eine Harmonisierung und eine Stärkung der interprofessionellen Kompetenzen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle verschreibenden Ärztinnen und Ärzte einfach Zugang zum EPD und zum MP haben und diese einfach aktualisieren.

Es sollten gängige Formate verwendet werden, um möglichst keine Mehrkosten für bereits existierende Anwendungen zu verursachen.

Stellungnahme zur Vernehmlassung: Totalrevision EPDG

25.10.2023

Der Verband unimedsuisse begrüsst, dass der Bund eine Totalrevision des EPDG in Angriff nimmt. Er unterstützt die vorgeschlagene Opt-Out-Lösung zur Eröffnung von Patientendossiers und die Erweiterung der Verpflichtung der Leistungserbringer zu Teilnahme. In Bezug auf die Umsetzbarkeit der vorgesehenen Regelungen beurteilt unmedsuisse die Vorlage noch als ungenügend. Damit das elektronische Patientendossier seine Funktion erfüllen kann und von der Bevölkerung und dem Gesundheitswesen als nützliches Instrument angenommen wird braucht es weitere und grundsätzliche Anpassungen. Dazu gehört unter anderem, dass Gesundheitseinrichtungen als Akteure in der Umsetzung besser anerkannt werden und die Regulierung an diese institutionellen Akteure angepasst wird. Bei der Weiterentwicklung des EPD soll eine Harmonisierung und Entwicklung nicht nur die Software betreffen sondern vor allem die medizinische Dokumentation im Zentrum stellen. Das EPD ist entsprechend näher an die medizinische Praxis zu bringen, die Akteure der Versorgung sind prioritär einzubeziehen und die Finanzierungsmöglichkeiten zu erweitern. Die neue Möglichkeit zur Nutzung von Daten des EPD für die Forschung wird begrüsst, die Ausgestaltung ist jedoch zwingend an die etablierten Governance-Prinzipien aus der Forschung anzupassen und vor allem sind dafür die bestehenden Infrastrukturen für den Datenaustausch zu nutzen.

Stellungnahme BFI-Botschaft

25.09.2023

unimedsuisse ist besorgt, dass die BFI-Botschaft 2025-2028 keine ausreichenden Mittel für die Entwicklung der Schweizerischen Hochschulen zur Verfügung stellt. In Einklang mit swissuniversities fordert unmedsuisse eine ausreichende Finanzierung der Universitäten, welche die zunehmenden Studierendenzahlen, die Teuerung und Lohnentwicklung berücksichtigt. In Bezug auf die Fortsetzung des Swiss Personalized Health Networks (SPHN) fordert unimedsuisse ausserdem eine angemessene Finanzierung der dezentralen Leistungen im Rahmen Initiative, da ohne diese die Ziele einer gemeinsamen Datenverwendung für die Forschung nicht erreicht werden können.

Stellungnahme zu den Vierjahreszielen 2025–2028 des Bundesrates zur Qualitätsentwicklung

08.09.2023

Die Universitätsspitäler begrüssen alle Massnahmen zur Stärkung der Qualität auf nationaler Ebene und zur Förderung der Qualitätsentwicklung sowie gemeinsamer Aktionen zur Qualitätsentwicklung im schweizerischen Gesundheitssystem.

unimedsuisse ist mit der Wahl der Handlungsfelder einverstanden.

Die Universitätsspitäler bemängeln die fehlende Vision des Bundesrates, ein gemeinsames Qualitätssystem im Gesundheitssystem zu konzipieren.

Die Verfahren, um zu nationalen Empfehlungen aus den Handlungsfeldern zu gelangen, sind klar zu beschreiben.

Informationen zu den Anforderungen im Zusammenhang mit den Empfehlungen für Qualitätsvereinbarungen können nicht in den Vierjahreszielen 2025-2028 angegeben werden, da die Verhandlungen zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen sind

Stellungnahme zur Teilrevision des Humanforschungsgesetzes (HFG)

16.08.2023

Die Verordnungsänderungen zur Ermöglichung der digitalen Einverständniserklärung werde

unimedsuisse fordert, in der gegenwärtigen Revisionsrunde auf die Anpassungen der Verordnungen betreffend Reconsenting zu verzichten. Der Sachverhalt soll im Rahmen der kommenden Revision des HFG und der darauffolgenden Anpassung des Verordnungsrechtes vertieft geprüft und eine ausgewogene und praxistaugliche Lösung unter Einbezug der Praxis erarbeitet werden

unimedsuisse erachtet die Harmonisierung der Verfahren durch die Ethikkommissionen und swissethics als elementar.

unimedsuisse lehnt eine Ausweitung des Rechts auf Nicht-Wissen ab und fordert Lösungen, welche mit der Behandlungs- und Forschungsrealität vereinbar sind.

unimedsuisse fordert den Verzicht auf eine weiterführende Regulierung von genetischen Daten in dieser Revision.

Der Transparenz von Studienergebnissen wird zugestimmt, auf eine detaillierte Regelung zur Veröffentlichung bzw. des Zugänglichmachen der Studienergebnisse ist jedoch zu verzichten, damit unterschiedlichen Studienverläufen Rechnung getragen werden kann.

unimedsuisse begrüsst die Anpassung an internationales Recht, wo es für die internationale Forschungszusammenarbeit zwingend notwendig ist.

Stellungnahmen zum Horizon-Fonds-Gesetzes

15.02.2023

unimedsuisse begrüsst den Vorschlag eines neuen Bundesgesetzes zur Einrichtung eines Fonds zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Exzellenz in Forschung und Innovation und die damit verfolgten Zielsetzungen.

unimedsuisse fordert für die Umsetzung der Gesetzesvorlage:

-        Forschungsmittel aus dem Horizon-Fonds sind zusätzlich zum Budget der BFI-Botschaft und beeinträchtigen die bisherigen Beiträge nicht.

-        Es ist auf zusätzliche Organe zur Vergabe von Fördermitteln zu verzichten. Vielmehr sollen die bisherigen Förderinstitutionen die Vergabe vornehmen.

Es ist eine forschungsfreundliche Anwendung des Subventionsgesetzes vorzusehen (minimale Vorgaben betr. Eigenmittel, Overhead von 25%, Möglichkeit der Verwendung von Fördermitteln über mehrere Jahre hinweg).

Stellungnahme zu den Massnahmen für den Fall einer Strommangellage

12.12.2022

Die vorliegenden Verordnungen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, sie bedürfen jedoch in wichtigen Punkten der Anpassung. Damit Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen ihren Versorgungsauftrag erfüllen können, müssen diese von einer möglichen Kontingentierung und Sofortkontingentierung zwingend ausgenommen werden.

Stellungnahme zur Änderung der Transplantationsverordnung

13.10.2022

unimedsuisse lehnt die Anpassung bezüglich der Feststellung des Todes ab (Art.7 Absatz 1 und Anhang 1a Ziffer 1 lit a bis c).

Die zusätzlichen Kriterien in Anhang I a für die Feststellung des Todes sind verwirrend und sind zu streichen.

unimedsuisse bedauert, dass seine Anliegen zur Vernehmlassung des Transplantationsgesetzes im 2021 nicht berücksichtigt wurden.

unimedsuisse verlangt genauere Erklärungen zu den weiteren Änderungen.

Stellungnahme zur Zuordnung der Organtransplantationen bei Erwachsenen zur HSM

07.10.2022

unimedsuisse befürwortet die  Zuordnung der Organtransplantationen bei Erwachsenen zur HSM.

Stellungnahme zur Zuordnung der «Behandlung von schwerverletzten Erwachsenen» zur HSM

05.10.2022

unimedsuisse befürwortet die Zuordnung der «Behandlung von schwerverletzten Erwachsenen» zur HSM.

unimedsuisse weist darauf hin, dass sich das Swiss Trauma Registry bewährt hat und fordert dass die Kantone ein System zur Überprüfung der Leistungsaufträge entwickelt.

Stellungnahme zu den Änderungen der KVV und der KLV: Arzneimittelmassnahmen

30.09.2022

Die Universitätsspitäler lehnen den Grossteil der geplanten Änderungen ab.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind unzureichend und verschärfen die aktuell bestehenden, dringenden Probleme bei der Aufnahme von innovativen Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (SL).

Mangelnde Transparenz und ein hoher Aufwand für alle Beteiligten für die Gesuche, Begutachtungs- und Entscheidverfahren sind mit der geplanten Verordungsänderungen nicht gelöst.

Mit den vorliegenden Revisionsvorschlägen wird der Patientenzugang zu vergüteten innovativen Therapien weiter verzögert und ungleich behandelt.

unimedsuisse verlangt, dass tiefergreifende und umfassendere Massnahmen getroffen werden und die Ausarbeitung einer neuen Vorlage und fordert:

Eine Überarbeitung der Verfahren für die Aufnahme innovativer Therapien in die SL, sodass die Vergütung im Einzelfall nicht von ihrem eigentlichen Zweck abweicht.

Mehr Transparenz bei den Begutachtungsverfahren für eine Vergütung in Einzelfällen und die Veröffentlichung von Informationen und laufenden Verfahren auf einer Online-Plattform.

Eine Dokumentation der Behandlungen bei Vergütungen im Einzelfall in Registern.

Ein einheitliches Begutachtungsverfahren, das von einer unabhängigen interdisziplinären Expertenkommission überwacht wird, an der auch Patientinnen und Patienten beteiligt sind.

Die Festlegung eines Preises für Arzneimittel sofort nach der Zulassung durch Swissmedic, damit die Arzneimittel so schnell wie möglich angewandt werden können. Dieser Preis kann im Verwendungsverlauf je nach Behandlungsergebnissen überprüft werden.

unimedsuisse fordert, dass die Leistungserbringer in der weiteren Bearbeitung der Vorlage zwingend einbezogen werden.

Stellungnahme zur Gesundheitlichen Vorausplanung - SAMW

15.07.2022

Die Gesundheitliche Vorausplanung ist von grosser Bedeutung und richtet sich an Menschen in jedem Alter, unabhängig von Gesundheitszustand, Lebensort, -phase und -situation. Jede urteilsfähige Person kann ihren "Willen" schriftlich festhalten und rechtsverbindlich bestimmen, welche medizinische Behandlung sie wünscht oder im Falle einer Situation der Urteilsunfähigkeit ablehnt. Sie ist jedoch noch zu wenig verbreitet.

Deshalb hat eine ständige nationale Arbeitsgruppe "Gesundheitspolitische Vorausplanung" unter der gemeinsamen Leitung der Sektion "Nationale Gesundheitspolitik" des BAG und der SAMW ein Modell zur Förderung und Umsetzung der gesundheitspolitischen Vorausplanung in der Schweiz erarbeitet.

Dieses Modell wurde einer Vernehmlassung unterzogen und am 15. Juli 2022 hat unimedsuisse im Namen ihrer Mitglieder Stellung genommen.

Link SAMW zum Thema – SAMW – Gesundheitliche Vorausplanung

Stellungnahme zur Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende

31.05.2022

unimedsuisse unterstützt den Vorschlag, die Unentgeltlichkeit der Blutspende gesetzlich zu verankern und begrüsst generell den Willen der Kommission, die Finanzierungssicherheit des Blutspendewesens in der Schweiz und die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen gewährleisten zu wollen.

unimedsuisse ist jedoch der Ansicht, dass Finanzhilfen langfristig nicht ausreichen werden, um die Versorgung mit Blut und labilen Blutprodukten zu gewährleisten. Zusätzlich sind gezielte Massnahmen des Bundes und Projekte mit finanzieller Unterstützung des Bundes notwendig. unimedsuisse wünscht namentlich Massnahmen zur Förderung von Verfahren zur Optimierung des Einsatzes von Blut und Blutprodukten (Blood patient management).

Die Unispitäler fordern, dass eine transparente Preispolitik der Blutspendedienste gesetzlich vorgeschrieben wird.

Stellungnahme zur Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse

14.02.2022

unimedsuisse unterstützt grundsätzlich die durchdachten und nachvollziehbaren Anpassungen der Beitragsverordnung, die im Vernehmlassungsentwurf vorgelegt wurde. Jedoch hält unimedsuisse fest, dass es Massnamen braucht, um die Schweiz als Forschungs- und Innovations-Standort attraktiv zu halten. Deshalb stimmt sie der Flexibilisierung der Beiträge an Innovationsprojekte nur mit Vorbehalten zu.

Stellungnahme in der Anhörung zum Zielbild der E-ID

14.10.2021

unimedsuisse unterstützt die Einführung einer E-ID durch den Bund als ein «vom Staat ausgestellter digitaler Ausweis, um die eigene Identität nachweisen zu können». Die Einführung einer solchen staatlich gestützten E-ID wird für die Dokumentation des Willens der Personen im Behandlungsprozess und in der Forschung in Zukunft elementar sein.

Stellungnahme zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes

02.09.2021

unimedsuisse begrüsst die in der Teilrevision umgesetzte Absicherung der in den letzten Jahren weiterentwickelten Praxis in der Tranksplantationsmedizin auf Gesetzesstufe. Dies gibt Rechtssicherheit und schafft insbesondere auch die gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf die Datenerhebung. Die Haltung des Verbandes zu den weiteren Themen Vigilanzsystem,  Überkreuzlebendspende, Transplantatprodukte sowie zu Hospital Exemptions finden Sie in der beiliegenden Stellungnahme.

Stellungnahme zur Qualitätsstrategie des Bundesrates und den Vierjahreszielen zur Qualitätsentwicklung 2022-2024

30.08.2021

Universitäre Medizin Schweiz unterstützt die Grundsätze der Qualitätsstrategie als allgemeinen Denkrahmen. Die eigentliche Strategie wird allerdings im vorliegenden Entwurf nicht auf den Punkt gebracht. Die Konzepte und Instrumente des Bundesrates zur Steuerung und Förderung von Qualität und Patientensicherheit müssten transparent zur Diskussion gestellt werden.

Stellungnahme zur Revision der Krebsregistrierungsverordnung

09.07.2021

unimedsuisse unterstützt die Revision, die zum Ziel hat, die Registrierung und die Veröffentlichung der Daten zu verbessern und damit den wissenschaftlichen Nutzen des Krebsregisters zu erhöhen.

Stellungnahme zur Verordnung über In-vitro-Diagnostika und Änderung der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten

09.07.2021

Aus heutiger Sicht ist eine abschliessende Beurteilung der neuen Verordnung In-vitro-Diagnostika schwierig, weil die übergeordneten Rahmenbedingungen derart unsicher sind und die Umsetzung teilweise neu zu definieren ist. unimedsuisse fordert deshalb, dass die notwendigen Adaptionen rasch veröffentlicht werden. Diese Stellungnahme beschränkt sich auf die allgemein notwendigen Schritte und Grundsätze, die aus Sicht der Universitären Medizin bei der weiteren Bearbeitung der Vorlage zu berücksichtigen sind um die Patientensicherheit sowie die Innovation und die Forschung zu stärken.

Stellungnahme Ausführungsrecht IVG

19.03.2021

Die Stossrichtung der Anpassung des Verordnungsrechts im Rahmen der IVG-Revision beurteilt unimedsuisse grundsätzlich als positiv. In der konkreten Ausgestaltung besteht jedoch Verbesserungsbedarf. Die Stellungnahme unimedsuisse bezieht sich auf die medizinische Massnahmen und Geburtsgebrechenliste, auf den Vollzug Arzneimittel / Spezialitätenliste im Bereich IV und Off-Label-Use, die Harmonisierung / Abstimmung mit der OKP, die Finanzhilfen für Organisationen der Behindertenhilfe / Patientenorganisationen sowie die seltenen Krankheiten als stark universitäre Aufgabe.

Stellungnahme zu den Verordnungsänderungen betreffend die Zulassung von Leistungserbringern

19.02.2021

unimedsuisse anerkennt die Notwendigkeit der Planung der Leistungserbringer in niedergelassenen Praxen und befürwortet die Diskussion darüber, wie diese Planung vorgenommen werden kann. Die Vorlage zur Umsetzung einer solchen Planung im Rahmen der neu vorgesehenen Verordnung erachtet unimedsuisse allerdings als gänzlich ungeeignet, um diese Aufgabe zu bewältigen. Die vorgeschlagenen Kriterien und methodischen Grundsätze für die Festlegung der Höchstzahlen orientieren sich einseitig an der ambulanten Versorgung in niedergelassenen Praxen und berücksichtigen die unterschiedlichen Angebote der Spitäler nicht. Die konzeptuellen Grundlagen müssen entsprechend zwingend geklärt und an die Versorgungsrealität angepasst werden. unimedsuisse lehnt den Verordnungsentwurf deshalb ab und fordert, dass eine neue Vorlage erstellt und erneut in Vernehmlassung gegeben wird.

Stellungnahme zur KVG-Teilrevision «Massnahmen zur Kostendämpfung II»

10.12.2020

unimedsuisse lehnt die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur eidg. Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» ab. Es müssen gezielte Massnahmen ergriffen werden, die die effektiven Brennpunkte der Kostensteigerungen in den Fokus rücken. Ein weiterer Mangel der Vorlage ist, dass sie ausschliesslich von der Kostenperspektive und Kostenregulierung ausgeht und die Versorgungsperspektive bzw. die Realität der Versorgung nicht abbildet. Schliesslich unterlässt es die Vorlage, zu thematisieren, wie die Ziele der Kostendämpfung mit dem medizinischen Fortschritt und mit dem Megatrend der Verschiebung vom Spitalsektor in die ambulante Versorgung in Einklang gebracht werden.

Stellungnahme zur Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV)

09.10.2020

unimedsuisse begrüsst grundsätzlich den Revisions-Entwurf der GUMV, der viele Problematiken, die sich aus genetischen Untersuchungen in der Praxis ergeben, neu regelt und konkretisiert. unimedsuisse fordert in seiner Stellungnahme jedoch Präzisierungen für den Forschungskontext und die Klärung von wichtigen Sachverhalten für die Universitäre Medizin.

Stellungnahme zur Zuordnung der invasiven kongenitalen und pädiatrischen Herzmedizin und Herzchirurgie zur HSM

07.10.2020

unimedsuisse unterstützt die Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin gemäss IVHSM. Die Durchführung des Transitionsprozesses von der Jugend ins Erwachsenenalter stellt einen wichtigen medizinischen und sozialen Teil der Betreuung von Patienten mit angeborenen Herzfehlern dar. unimedsuisse fordert, dass die Rahmenbedingungen der HSM-Entscheide für den Bereich der Kinder-Herzmedizin die Zusammenarbeit und Netzwerkbildung nicht schwächen dürfen sondern diese im Gegenteil fördern müssen.

Stellungnahme zur Zuordnung der pädiatrischen Onkologie zur HSM

16.09.2020

unimedsuisse stimmt der Reevaluation zu. Angesichts der sehr tiefen Fallzahlen in diesen HSM-Bereichen ist die Zusammenarbeit der Kinder- und Erwachsenenmedizin wie auch die Netzwerkbildung verschiedener Leistungserbringer als Strategie für eine gute Versorgung wichtig. Die etablierten Netzwerke und ihre Arbeitsteilung, so wie sie z.B. im Bereich der Stoffwechselstörungen bestehen, entsprechen dabei den HSM-Zielen. Wir erachten es als wichtig, dass die Zuordnung eine derartige Netzwerkbildung und autonome Arbeitsteilung der beteiligten Leistungserbringer ermöglicht und nicht hemmt.

Stellungnahme zur Zuordnung der komplexen gynäkologischen Tumoren zur HSM

16.09.2020

unimedsuisse stimmt der Zuordnung zu, da verschiedene Studien, sowohl im In- wie im Ausland, nachgewiesen haben, dass sowohl das überleben der Patientinnen wie die operative Morbidität und Mortalität direkt mit der Erfahrung der Operateurin und des behandelnden Zentrums korrelieren. Nur eine Zentralisierung der Fälle kann dazu führen, dass in der Schweiz die Operateuren die entsprechende Erfahrung haben.

Stellungnahme zur Zuordnung der hochspezialisierten Pädiatrie und Kinderchirurgie zur HSM

11.09.2020

Grundsätzliche Zustimmung zur Reevaluation durch unimedsuisse. Die Anmerkungen der universitären Medizin entnehmen Sie bitte dem beiligenden Fragebogen.

Stellungnahme zur Änderung der KVV betreffend die Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie die Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung

02.09.2020

unimeduisse befürwortet eine Klärung der Planungskriterien mit Nachbesserungsbedarf. Mit grosser Sorge nimmt unimedsuisse hingegen von den geplanten Ergänzungen der Grundsätze zur Tarifermittlung nach Art. 59c und Art. 59cbis KVV Kenntnis. Wir schlagen vor, das KVV so anzupassen, dass Betriebsvergleiche für den Zweck der Ermittlung von Spitaltarifen nach Art. 49 Abs. 1 KVG zwischen Spitälern, die hinreichend vergleichbare Leistungen erbringen, durchzuführen sind. In jedem Fall sind zumindest für die Universitätsspitäler separate Betriebsvergleiche durchzuführen.

Stellungnahme zu den Änderungen der KVV im Rahmen der KVG-Revision «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit»

17.08.2020

unimedsuisse unterstützt die Anpassung der Verordnung über Krankenversicherung mit Vorbehalten. Wichtige Rahmenbedingungen, welche in der Verordnung gesetzt werden, sind noch nicht ausgereift und müssen zwingend angepasst werden, um die Qualitätsentwicklung des Gesundheitswesens effektiv zu stärken und ein funktionierendes und effizientes System von organisationalem Lernen und sinnvollen Qualitätsprogrammen und Projekten zu schaffen.

Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation FIFG

20.12.2019

unimedsuisse unterstützt die Anpassungen des FIFG, die im Vernehmlassungsentwurf vorgelegt wurden. unimedsuisse erachtet es als wichtig, die Wirkung der Anpassungen nach 5 Jahren dahingehend zu evaluieren, ob investigator-initiated research und die dadurch angestossene Innovation durch die Förderinstrumente genügend abgedeckt werden. Bei der abschliessenden Liste der Fördermöglichkeiten wird eine Präzisierung gefordert, damit darin auch die Universitätsspitäler eingeschlossen werden.

Stellungnahme zum Entwurf des revidierten Transplantationsgesetzes

13.12.2019

unimedsuisse befürwortet den indirekten Gegenvorschlag zur Organspendeinitiative. Die vollständige Argumentation und unsere Anliegen entnehmen Sie bitte beigefügter Stellungnahme.

Stellungnahme zur Zuordnung der «Komplexen Behandlungen in der Urologie bei Erwachsenen»

25.10.2019

unimedsuisse unterstützt die Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin gemäss IVHSM. unimeduisse regt zu prüfen an, ob die partielle Nephrektomie bei komplexen Eingriffen nicht ebenfalls der HSM zuzuordnen sei.

Stellungnahme zur Totalrevision der Medizinprodukteverordnung (MepV) und Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (KlinV-Mep)

03.09.2019

unimedsuisse unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme von H+ als Verband aller Spitäler. Aus Sicht der universitären Medizin möchten wir festhalten, dass die KlinV-Mep mit den vielen Verweise auf andere Gesetzestexte wenig anwenderfreundlich ist und die Umsetzung erschwert. Ohne zusätzliche Wegleitungen wird es kaum möglich sein, einen klinischen Versuch mit verhältnismässigem Aufwand einzureichen und durchzuführen.

Stellungnahme zur Zuordnung der «Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen» zur HSM

20.08.2019

Die Zuordnung der Herzunterstützungssysteme VAD entspricht dem Vorschlag von unimedsuisse. Der Bericht basiert auf dem Konzept Comprehensive Heart Failure Center (CHFC), das unimedsuisse im Jahr 2015 im Auftrag des Fachorganes ausgearbeitet hat. Unsere Anliegen entnehmen Sie bitte beigefügter Stellungnahme.

Stellungnahme zur Zuordnung der «Cochlea-Implantate» zur HSM

20.08.2019

unimedsuisse unterstützt die Zuordnung des Bereichs der Cochlea-Implantate zur IVHSM vollumfänglich. Im Hinblick auf die Kriterien zur Zuteilung soll die Komplexität der gesamten Behandlungsdauer berücksichtigt werden. Der Outcome und damit das Versorgungsergebnis ist nicht nur von der einmaligen Prozedur abhängig, sondern wesentlich von der Einstellung der Geräte und der Nachversorgung.

Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative und betr. das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

14.08.2019

unimedsuisse unterstützt die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative ausdrücklich sowie die Stellungnahme von H+ als Verband aller Spitäler. Ergänzende Punkte aus Sicht der universitären Medizin entnehmen Sie bitte begeifügter Stellungnahme.

Stellungnahme Vernehmlassung Einschliessungsverordnung

01.02.2019

unimedsuisse begrüsst die Vorlage in seinen Grundsätzen. Die Vereinfachungen der Gesuchsabläufe bei geringen Risiken sowie die Anpassung der erforderlichen Sicherheitsmassnahmen werden als richtig angesehen und positiv bewertet. Wir unterstützen auch die Einführung der Biosecurity-Bestimmungen – solche Regulierungen sollten jedoch mit Augenmass erfolgen und weder die tägliche Arbeit behindern noch zusätzliche administrative Hürden darstellen. 

Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren Ausführungsrecht zum Gesundheitsberufegesetz (GesBG)

25.01.2019

unimedsuisse stimmt dem Ausführungsrecht zum GesBG grundsätzlich zu. Die berufsspezifischen Kompetenzen sind aus unserer Sicht teilweise zu präzisieren. Ein Register der Gesundheitsberufe auf nationaler Ebene wird begrüsst, wie auch die vorgesehene Integration von bereits bestehenden Daten.

Stellungnahme unimedsuisse zur Teilrevision KVG betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1

14.12.2018

unimedsuisse unterstützt die Vorlage von H+ ausdrücklich. Aus Sicht der universitären Spitäler möchten wir mehrere Punkte besonders hervorheben und verweisen dazu auf das beigefügte Schreiben.

Stellungnahme unimedsuisse zur Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

26.10.2018

unimedsuisse unterstützt ausdrücklich die Vernehmlassungsantwort von H+, welche die wichtigen Punkte aus Sicht der Spitalversorgung aufführt. Jedoch ist aus Sicht von unimedsuisse die eigenständige Bedarfsermittlung durch die Pflege auch während eines Spitalaufenthaltes absolut zwingend notwendig und gefordert und nicht nur eine Möglichkeit zur Verbesserung der KLV Änderung.

Stellungnahme unimedsuisse zur Vernehmlassung der SGK-N zur Änderung des KVG: «Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und Stationären Bereich»

15.09.2018

Grundsätzlich befürwortet unimedsuisse die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen. unimedsuisse betont jedoch die Wichtigkeit von kostendeckenden Tarifen, die Relevanz der Qualität für die Finanzierung von Leistungen und die Differenzierung zwischen Vertragsspitäler und Spitäler mit öffentlichem Leistungsauftrag. Die vollständige Stellungnahmen von unimedsuisse finden Sie im Anhang.

Stellungnahme unimedsuisse im Vernehmlassungsverfahren Änderung des HMG (neue Medizinprodukte-Regulierung), des HFG und des THG

30.05.2018

unimedsuisse begrüsst die angestrebte Konformität mit der europäischen Gesetzgebung im Bereich der EU-Verordnungen zu Medizinprodukten (MDR) und zu In-vitro-Diagnostika (IVDR), da diese regulatorischen Änderungen die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten erhöhen. Spezifische Lösungen wären für die Schweiz eher nachteilig. Die Anliegen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Stellungnahme unimedsuisse zur Vernehmlassung zur Definition des HSM-Bereichs „Invasive kongenitale und pädiatrische Herzmedizin und Herzchirurgie“

20.12.2017

unimedsuisse befürwortet die Zuordnung des Bereichs der invasiven kongenitalen und pädiatrischen Herzmedizin und Herzchirurgie zur hochspezialisierten Medizin gemäss IVHSM.  Jedoch soll die Behandlung von Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern als nahes Fachgebiet des Bereichs der „Invasiven kongenitalen und pädiatrischen Herzmedizin und Herzchirurgie“ eingestuft werden und ist nicht als komplett unterschiedlichen Bereich zu definieren.

Stellungnahme unimedsuisse im Vernehmlassungsverfahren des Heilmittelverordnungspakets IV

25.10.2017

unimedsuisse befürwortet die Einführung eines pädiatrischen Prüfkonzepts gemäss Art. 5 VAM. Die vorgeschlagene Massnahme ist in Kombination mit der möglichen Verlängerung des Patentschutzes eine geeignete Massnahme, um die dringend notwendige Verbesserung der Anwendung von Arzneimitteln in der Pädiatrie zu erreichen. Die angeregten Änderungen entnehmen Sie bitte der Beilage.

Stellungnahme unimedsuisse zur Änderung der Verordnung über die Festlegung und Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung

21.06.2017

unimedsuisse lehnt die vorgelegten Tarifanpassungen als nicht sachgerecht ab. Durch sie werden die spezifischen Leistungen der universitären Versorger namentlich im Bereich der komplexen und seltenen Erkrankungen, in der Beratung der Patientinnen und Patienten, in Konsilien für externe Fachpersonen und in der interdisziplinären und interprofessionellen Zusammenarbeit in Frage gestellt. Die Stellungnahme und die Forderungen von H+ werden vom Verband unimedsuisse vollumfänglich unterstützt.

Stellungnahme unimedsuisse zu den Reevaluationen der HSM-Bereiche der Pädiatrie, Kinderchirurgie sowie pädiatrischen Onkologie

13.12.2016

Die Zuordnung der hochspezialisierten Pädiatrie und Kinderchirurgie bezw. der hochspezialisierten pädiatrischen Onkologie zur HSM wird begrüsst. Es wird jedoch angemerkt, dass die HSM-Leistungszuteilung die angemessene Transition und die Kooperation und Netzwerkbildung zwischen verschiedenen Leistungserbringern nicht behindern darf.

Stellungnahme unimedsuisse zu den Reevaluationen der HSM-Bereiche der Pädiatrie, Kinderchirurgie sowie pädiatrischen Onkologie

13.12.2016

Die Zuordnung der hochspezialisierten Pädiatrie und Kinderchirurgie bezw. der hochspezialisierten pädiatrischen Onkologie zur HSM wird begrüsst. Es wird jedoch angemerkt, dass die HSM-Leistungszuteilung die angemessene Transition und die Kooperation und Netzwerkbildung zwischen verschiedenen Leistungserbringern nicht behindern darf.

Position der unimedsuisse: Zu den aktuellen Entwicklungen im Medizinstudium

15.09.2016

unimedsuisse unterstützt die Ausdehnung der Angebote im Bereich des Medizinstudiums sowie die Förderung von Weiterbildungsangeboten für Grundversorger. Der Verband fordert gleichzeitig eine grundsätzliche Diskussion der ärztlichen Weiterbildung.

Stellungnahme unimedsuisse zur Definition des HSM-Bereichs «Organtransplantationen beim Erwachsenen»

07.06.2016

unimedsuisse befürwortet die Zuordnung der Organtransplantation zur hochspezialisierten Medizin. Die bisherige Regelung hat sich bewährt. Ebenfalls begrüsst wird die Absicht, die Herztransplantation in eine umfassende Behandlungskompetenz bei Herzinsuffizienz einzubetten.

Stellungnahme unimedsuisse zur Definition des HSM-Bereichs «Behandlung von schweren Verbrennungen beim Erwachsenen»

07.06.2016

unimedsuisse befürwortet die Zuordnung der schweren Verbrennungen zur hochspezialisierten Medizin. Der Verband weist allerdings auch darauf hin, dass diese Fälle für die Leistungserbringer zu den Hochdefizitfällen gehören und angemessene Abgeltung noch nicht erreicht ist. 

Stellungnahme unimedsuisse zur Definition des HSM-Bereichs «Allogene hämatopoetische Stammzelltransplantationen beim Erwachsenen»

07.06.2016

unimedsuisse stimmt der Zuordnung der allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantation zur hochspezialisierten Medizin zu. Gleichzeitig wird angeregt, eine Ausweitung des HSM-Bereichs auf die autologe Stammzelltransplantation zu prüfen. 

Stellungnahme unimedsuisse zur Definition des HSM-Bereichs «Allogene hämatopoetische Stammzelltransplantationen beim Erwachsenen»

07.06.2016

unimedsuisse stimmt der Zuordnung der allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantation zur hochspezialisierten Medizin zu. Gleichzeitig wird angeregt, eine Ausweitung des HSM-Bereichs auf die autologe Stammzelltransplantation zu prüfen. 

Stellungnahme unimedsuisse zur Definition des HSM-Bereichs «Organtransplantationen beim Erwachsenen»

07.06.2016

unimedsuisse befürwortet die Zuordnung der Organtransplantation zur hochspezialisierten Medizin. Die bisherige Regelung hat sich bewährt. Ebenfalls begrüsst wird die Absicht, die Herztransplantation in eine umfassende Behandlungskompetenz bei Herzinsuffizienz einzubetten.

Stellungnahme unimedsuisse zur Definition des HSM-Bereichs «Behandlung von schweren Verbrennungen beim Erwachsenen»

07.06.2016

unimedsuisse befürwortet die Zuordnung der schweren Verbrennungen zur hochspezialisierten Medizin. Der Verband weist allerdings auch darauf hin, dass diese Fälle für die Leistungserbringer zu den Hochdefizitfällen gehören und angemessene Abgeltung noch nicht erreicht ist. 

Stellungnahme im Anhörungsverfahren zur Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

15.02.2016

Unimedsuisse kritisiert, dass die an sich notwendige Revision dazu genutzt wird, die Regelungsdichte unangemessen auszuweiten. Die ausufernde Ausweitung der Vorgaben hat bedeutende Kosten zur Folge.

Stellungnahme im Anhörungsverfahren zur Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

15.02.2016

Unimedsuisse kritisiert, dass die an sich notwendige Revision dazu genutzt wird, die Regelungsdichte unangemessen auszuweiten. Die ausufernde Ausweitung der Vorgaben hat bedeutende Kosten zur Folge.

Stellungnahme zum Entwurf des ETH-Gesetzes

11.11.2015

Unimedsuisse befürwortet, dass für die Eidgenössischen Hochschulen die Möglichkeit einer Zulassungsbeschränkung für medizinische Studiengänge geschaffen wird. Die Zulassungsbeschränkung wie auch die Übergänge zwischen den Studiengängen der einzelnen Institutionen ist gesamtschweizerisch abzustimmen.

Stellungnahme zum Entwurf des ETH-Gesetzes

11.11.2015

Unimedsuisse befürwortet, dass für die Eidgenössischen Hochschulen die Möglichkeit einer Zulassungsbeschränkung für medizinische Studiengänge geschaffen wird. Die Zulassungsbeschränkung wie auch die Übergänge zwischen den Studiengängen der einzelnen Institutionen ist gesamtschweizerisch abzustimmen.

Stellungnahme des Verbands Universitäre Medizin Schweiz zum Entwurf der Strategie NOSO

14.09.2015

Massnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung therapieassoziierter Infektionen werden als zentral angesehen. Von Behörden erlassene, starre Standards in diesem Bereich werden jedoch als problematisch angesehen, Richtlinien sollen rasch angepasst werden können und in Expertenhand bleiben. Der Aufbau neuer unnötiger Strukturen ist zu vermeiden.

Stellungnahme des Verbands Universitäre Medizin Schweiz zum Entwurf der Strategie NOSO

14.09.2015

Massnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung therapieassoziierter Infektionen werden als zentral angesehen. Von Behörden erlassene, starre Standards in diesem Bereich werden jedoch als problematisch angesehen, Richtlinien sollen rasch angepasst werden können und in Expertenhand bleiben. Der Aufbau neuer unnötiger Strukturen ist zu vermeiden.

Stellungnahme unimedsuisse zum Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz)

28.08.2015

unimedsuisse unterstützt die Umwandlung der KTI in eine öffentlichrechtliche Anstalt. Zu beachten ist jedoch, dass die Stärkung von Innosuisse nicht zu einer Schwächung des Nationalfonds führt. Die beiden Förderinstitutionen sollen sich sinnvoll ergänzen.

Stellungnahme unimedsuisse zum Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz)

28.08.2015

unimedsuisse unterstützt die Umwandlung der KTI in eine öffentlichrechtliche Anstalt. Zu beachten ist jedoch, dass die Stärkung von Innosuisse nicht zu einer Schwächung des Nationalfonds führt. Die beiden Förderinstitutionen sollen sich sinnvoll ergänzen.

Stellungnahme unimedsuisse zur Reevaluation des HSM-Bereichs «Komplexe hochspezialisierte Viszeralchirurgie»

16.06.2015

unimedsuisse befürwortet die Zuordnung der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie zur hoch spezialisierten Medizin (HSM). Die Zuordnung sollte allerdings differenzierter dargestellt und begründet werden und betreffend die bariatrische Chirugie auf administrative Daten zur Fallidentifikation zurückgegriffen werden.

Stellungnahme unimedsuisse zur Reevaluation des HSM-Bereichs «Komplexe hochspezialisierte Viszeralchirurgie»

16.06.2015

unimedsuisse befürwortet die Zuordnung der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie zur hoch spezialisierten Medizin (HSM). Die Zuordnung sollte allerdings differenzierter dargestellt und begründet werden und betreffend die bariatrische Chirugie auf administrative Daten zur Fallidentifikation zurückgegriffen werden.

​​​​​​​Stellungnahme unimedsuisse zur Reevaluation des HSM-Bereichs «Komplexe Neurochirurgie und Neuroradiologie»

09.06.2015

unimedsuisse befürwortet die Zuordnung der komplexen Neurochirurgie und Neuroradiologie zur hoch spezialisierten Medizin (HSM). Während die gewählten Kriterien der Fallidentifikation begrüsst werden, sollte die Zuordnung differenzierter dargestellt und begründet werden. 

​​​​​​​Stellungnahme unimedsuisse zur Reevaluation des HSM-Bereichs «Komplexe Neurochirurgie und Neuroradiologie»

09.06.2015

unimedsuisse befürwortet die Zuordnung der komplexen Neurochirurgie und Neuroradiologie zur hoch spezialisierten Medizin (HSM). Während die gewählten Kriterien der Fallidentifikation begrüsst werden, sollte die Zuordnung differenzierter dargestellt und begründet werden. 

Stellungnahme unimedsuisse zur Änderung des Ausländergesetzes AuG

28.05.2015

Bei der Änderung des AUG muss zwingend berücksichtigt werden, dass der öffentliche Auftrag der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Spitäler, der medizinischen Forschung und Lehre jederzeit gewährleistet werden kann. Die Begleitmassnahmen zur Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative» sind zu intensivieren.

Stellungnahme unimedsuisse zur Änderung des Ausländergesetzes AuG

28.05.2015

Bei der Änderung des AUG muss zwingend berücksichtigt werden, dass der öffentliche Auftrag der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Spitäler, der medizinischen Forschung und Lehre jederzeit gewährleistet werden kann. Die Begleitmassnahmen zur Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative» sind zu intensivieren.

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