26. Mai 2026

Stellungnahme zur Änderung KVV (Massnahmen Kostendämpfungspaket 2 – Arzneimittelbereich)

unimedsuisse äussert sich im Namen ihrer Mitglieder zum vorliegenden Entwurf und fordert diverse Anpassungen in verschiedenen Bereichen, welche insbesondere die Aufnahmevoraussetzungen und die Vergütung von Arzneimittel, insbesondere ATMP, betreffen.

unimedsuisse fordert:

  • Nachbesserung bei der Einführung von Kostenfolgemodellen: Kostenfolgemodelle gefährden den Zugang der Patientinnen und Patienten zu Arzneimitteln neuartiger Therapien und somit auch die Versorgungssicherheit. Eine Anwendung sollte nur im Ausnahmefall in Betracht gezogen werden. Der grosse administrative Mehraufwand, welcher sich für die Universitätsspitäler durch die Anpassungen bei den Kostenfolgemodellen wie auch bei weiteren Anpassungen und den Preismodellen ergibt, sollte für Universitätsspitäler adäquat abgegolten werden.  
  • Verbesserung der Aufnahmevoraussetzungen für ATMP in Listen der Vergütung.
  • Präzisierungen zur Wirksamkeit von ATMP bei der WZW-Prüfung.
  • Kostenübernahme für Arzneimittel bei der Einzelfallvergütung: Die restriktive Auslegung des Artikels 71 KVV ist so anzupassen, dass die Kostenübernahme von Off-label-use-Arzneimitteln möglich ist, damit Patienten und Patientinnen ihre Behandlung mit innovativen Medikamenten ohne administrative Blockaden beginnen können.
  • Überarbeitung des Ansatzes zur Vergütung ab Zulassung (ab Tag 0).
  • Stärkung der medizinischen Fachexpertise in der eidgenössischen Kommission für Arzneimittel (EAK) mit 2 Sitzen für Spitäler.
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