Stellungnahme zur Änderung KVV (Massnahmen Kostendämpfungspaket 2 – Referenztarife)
unimedsuisse äussert sich im Namen ihrer Mitglieder zum vorliegenden Entwurf, namentlich zu den Referenztarifen (Art. 35b und Art. 35c E-KVV), denn die Universitätsspitäler sind von ausserkantonalen Behandlungen besonders betroffen.
unimedsuisse fordert:
- unimedsuisse unterstützt die Revision im Grundsatz. Im Ergebnis stehen jedoch einige wenige Verbesserungen massiven administrativen und systemischen Mehrbelastungen gegenüber – für die Leistungserbringer und für die kantonalen Gesundheitsdepartemente.
- Die Vorlage sollte deshalb so angepasst werden, dass der administrative Aufwand insbesondere für die Leistungserbringer in einem vertretbaren Rahmen bleibt und der Patient oder die Patientin weiterhin rechtzeitig über die Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten informiert werden können. unimedsuisse lehnt Referenztarife pro Leistungsgruppe bzw. pro Verbindung von Leistungsgruppen ab.
- Zusätzliche Referenztarife im Bereich der hochspezialisierten Medizin sind aufgrund der überschaubaren Anzahl Leistungserbringer abzulehnen.
- Die Methode zur Herleitung der Referenztarife soll über alle Kantone hinweg vereinheitlicht und standardisiert werden. Den einheitlichen und einmal im Jahr festgelegte Publikationstermin heisst unimedsuisse gut.